Fragen zu Richtfunk
Ist es richtig, dass für jede Richtfunk-Link-Strecke außerhalb der Blockzuteilung ein eigener Frequenzzuteilungsbescheid und ein Betriebsbescheid zu erteilen ist?
ja
Wie wird vorgegangen, wenn mehrere Linkstrecken in einem Antrag vorhanden sind (wer teilt diese auf die einzelnen Anträge auf)?
Dies ist technisch so nicht vorgesehen. Der Antragsteller muss die Linkstrecken einzeln beantragen.
Welchen Zusammenhang gibt es zu den früheren "Anlageblattbezeichnungen" und der "LinkID"
Es gibt im RAT keine Anlageblattbezeichnungen mehr. Diese werden technisch gesehen durch die LinkID ersetzt. Die LinkID soll auch dazu dienen, dass die Antragsteller eindeutig wissen, von welchen Funkstrecken sie sprechen; auch im Sinne ihres eigenen, lokal definierten Schlüssels.
Welche verpflichtenden Beilagen sind dem Antrag für Richtfunk mit Blockzuteilung beizufügen?
Für den Richtfunk mit Blockzuteilung ist zuvor von der Behörde eine entsprechende Blockvormerkung zu erteilen. Dieser Nachweis der Blockvormerkung ist für den beantragten Frequenzbereich dem Antrag zu Richtfunk mit Blockzuteilung beizulegen bzw. als Anhang mitzuschicken. Die Beilage ist für den Antrag verpflichtend.
Nach Einführung der TKGV 2025: Führt die Behörde für mich automatisch Umstellungen durch?
Bezüglich Einreichung: Richtfunk-Links als Einzelrichtfunkstrecken müssen ab dem 14.7.2025 entsprechend einzeln eingebracht werden. Von Seiten der Fernmeldebehörde wird nichts automatisch umgestellt. Wenn Sie bereits erteilte Bewilligungen haben, behalten diese ihre Rechtsgültigkeit. Änderungen zu diesen Bewilligungen sind allerdings nicht (mehr) möglich, ohne auf einen Bescheid ganzheitlich (im Sinne des Grundbescheids und allen zugehörigen Änderungsbescheiden) zu verzichten und entsprechende Neuanträge zu stellen.
Kann man mehrere Richtfunklinks in einem Antrag automatisch hochladen?
Eine Sammlung mehrerer Links oder ein automatischer Upload (mittels xml- oder JSON-File) für einzelne Anträge ist in der derzeitigen Version des RAT nicht vorgesehen. Es ist aber eine Implementierung in Zukunft geplant. JSON-Files sind lediglich vorgesehen für die Antragsarten „Richtfunk mit Blockzuteilung“ oder „Mobilfunk“, in welchen ganze Frequenzbereiche/-blöcke zugeteilt und vergeben werden, und lediglich ein Quartalsupload mit den technischen Angaben zu den jeweils betriebenen Funkstellen nach Erteilung der Bewilligung beizubringen ist.
Bei den "Angaben zur Funkstelle" wird der Frequenzbereich abgefragt [mandatory]. Das Frequenzband gemäß FSB-RR085 (72,625 - 75,625 / 82,625 - 85,625GHz) ist im gegenständlichen Fall unterteilt in einen Frequenzbereich 71,00 - 74,00 GHz und einen zweiten Frequenzbereich 74,00 - 76,00 GHz. Wie ist hier bei beispielhaft gewünschter Blockzuteilung (Eckfrequenz 73,625 - 74,625 GHz) vorzugehen? Soll die gewünschte Blockzuteilung gesplittet werden in (a) Eckfrequenz 73,625 - 74,000 GHz für den Frequenzbereich 71,00 - 74,00 GHz und in (b) Eckfrequenz 74,000 - 74,625 GHz für den Frequenzbereich 74,00 - 76,00 GHz. In diesem Fall wären zumindest 2 Blockzuteilungen je Frequenzband/Bandlage erforderlich. Woher kommt die Unterteilung der Frequenzbereiche bzw. warum ist diese nötig?
Im gegenständlichen Fall wären 2 Anträge und Blockzuteilungen für die von Ihnen angegebenen Frequenzbereiche (und Eckfrequenzen) zu stellen. Die Unterteilung der Frequenzbereiche folgt der allgemeinen Einteilung der Frequenznutzungsverordnung (welche hier die VO Funk abbildet) und wurde deshalb so gewählt.