Ein „Funkdienst“ (Radiocommunication Service) ist ein Dienst, der die Übermittlung, die Aussendung und/oder den Empfang von Funkwellen für bestimmte Zwecke des Fernmeldeverkehrs umfasst.
Der Amateurfunkdienst (Amateur Service) ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird.
Ein „Landfunkdienst“ ist ein Funkdienst zwischen ortsfesten und beweglichen Landfunkstellen oder zwischen beweglichen Landfunkstellen.
Der „Fester Funkdienst“ (Fixed Service) ist ein Funkdienst zwischen bestimmten festen Punkten.
Der „Flugfunkdienst“ (Aeronautical Service) ist ein Funkdienst zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen, an dem auch Rettungsgerätfunkstellen teilnehmen dürfen.
Harmonisierte Funk-Schnittstellen in der EU und Nationale Funk-Schnittstellenbeschreibungen
Bestimmte Arten von Funkanlagen können ohne individuelle Bewilligung errichtet und betrieben werden. Die Betriebsaufnahme ist aber der Fernmeldebehörde anzuzeigen. Die Registrierung/Anzeige ist kostenpflichtig. Eine Registrierung/Anzeige ist online über folgenden Link bei der Behörde einzubringen.