Fragen zu Bescheiden und Gebühren

Wie hängen die Rechtskraft eines Bescheids und die Verrechnung voneinander ab? Ab wann gilt der Betrieb?

Rechtskraft gilt entweder nach Ablauf der 4 Wochen Einspruchsfrist oder ab Rechtsmittelverzicht durch den Kunden, oder ab der Feststellung der Inbetriebnahme der Funkanlage durch die Behörde. Im letzteren Fall müsste aus rechtlicher Sicht ein Strafverfahren gegen den Kunden eingeleitet werden. Dies erfolgt außerhalb von RAT.

Können Bescheide noch befristet werden? Erfolgt die Bezahlung immer für 10 Jahre?

Ja, Befristungen sind immer möglich. Die Bezahlung für 10 Jahre im Voraus erfolgt für Amateur-, Schiffs- und Flugfunk. Für die übrigen Arten gilt bei "regelmäßigen Gebühren", dass diese aliquot bezahlt werden.

Gibt es noch periodische Befristungen von Bewilligungen?

Mit der neuen TKGV fallen periodische Befristungen weg.

Wie hoch sind die Eingabegebühren und Beilagengebühren?

Die Eingabe- und Beilagengebühren betragen EUR 21,00 bzw. EUR 6,00 (pro Bogen).

Wenn der Antrag allerdings über das Kundenportal eingebracht wird, sind die Eingabe und Beilagengebühren entsprechend niedriger und betragen EUR 13,00 bzw. EUR 3,00 je Beilage.

Wie werden Bewilligungen von mobilen Geräten vergebührt?

Diese fallen in den Betriebsfunk und müssen je nach Einsatzgebiet und Einwohnerzahl(en) vergebührt werden.

Erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung für regelmäßige Gebühren nur im Rahmen der neuen TKGV 2025?

ja, für die alte TKGV gibt es keine tagesgenaue Abrechnung, nur für die neue TKGV 2025