Fragen zum Einstieg und Kundenportal

Wie kann man sich im RAT anmelden und authentifizieren?

Um sich im RAT (Radio Administration Tool) anmelden und authentifizieren zu können, ist zunächst eine Registrierung im Unternehmensservice-Portal (USP) bzw. eine Anmeldung über die ID Austria erforderlich.

Der Zugang hängt davon ab, ob Sie als Unternehmen, Gesellschaft, Verein, Einzelunternehmen oder Privatperson agieren. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den jeweiligen Authentifizierungsarten:

Anmeldung über das USP

Unternehmen, Vereine, Gesellschaften, Einzelunternehmen bzw. andere Rechtsträger, die im "Ergänzungsregister für sonstige Betroffene" zu erfassen sind, müssen zunächst im USP registriert sein.
Die Registrierung erfolgt online und wird Schritt für Schritt auf den folgenden Seiten beschrieben:

Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie sich über das Unternehmensservice-Portal unter https://mein.usp.gv.at/ authentifiziert anmelden.

Damit der Einstieg in RAT funktioniert, muss Ihr USP-Administrator das „Verfahrensrecht RAT“ für Ihren Benutzer freigeben.

Die USP-Administratoren verteilen auch die jeweiligen Zugangsrechte sowie Einmalpasswörter für die Authentifizierung und Personifizierung Ihrer Zugangsinformationen. Wenn dies erfolgreich war, sollten Sie entweder via Einstieg ins USP bzw. direkt über RAT einsteigen können.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Verwaltung der Verfahrensrechte im USP
Verwaltung von Vollmachten im USP

Bei Fragen zur Registrierung, Anmeldung oder Rechteverwaltung steht Ihnen das Service Center des Unternehmensservice-Portals (USP) zur Verfügung: https://www.usp.gv.at/hilfe-und-support/service-center.html

Anmeldung für Privatpersonen mit ID Austria

Für Bürgerinnen und Bürger, die als Privatpersonen Anträge im Radio Administration Tool (RAT) einreichen möchten, besteht die Möglichkeit der direkten Authentifizierung über ID Austria.

Detaillierte Informationen und Hilfestellungen zur ID Austria finden Sie hier: https://www.id-austria.gv.at/de/hilfe

Was ist eine E-ID und wie erhalte ich diese?

Die „E-ID“ im Sinne des elektronischen Identitätsnachweis entspricht genau der Authentifizierung in RAT mittels USP und/oder ID Austria.

Mit anderen Worten: Wenn Sie Ihre Anträge über das Tool RAT einreichen, werden Sie automatisch eingestuft als Antragsteller, der den Antrag mittels "E-ID" eingebracht hat.

Werden die Kunden informiert, wenn ein neuer Bescheid übermittelt wurde?

Die Kunden bekommen eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn die Behörde eine Nachricht übermittelt hat, einen Änderungsvorschlag übermittelt hat oder einen Bescheid übermittelt hat.

Welche Möglichkeiten gibt es für Vertretungen und Vollmachten für AntragstellerInnen?

Im USP können berechtigte Personen einzeln ausgesteuert werden. Auch nicht-firmenzugehörige Personen können auf das Verfahren RAT berechtigt werden.

Im USP können für das Verfahren RAT derzeit Firmen keine anderen Firmen vertreten. Diese Lösung ist angedacht, allerdings seitens USP-Team bisher noch nicht angewendet worden (wir wären Pilot).

In ID Austria können Privatpersonen andere Privatpersonen bevollmächtigen. ACHTUNG: Die Vollmacht gilt für sämtliche Rechtsgeschäfte (für Minderjährige wohl unproblematisch, für Erwachsene riskant).

Wie können Adressänderungen im RAT verarbeitet werden?

Die aktuellen Adressdaten werden mit jedem Login des Kunden aus der Schnittstelle des USP oder der ID Austria ins RAT-Kundenkonto aktualisiert bzw. übertragen. Beim Einreichen von Anträgen sind diese also immer aktuell. Für Bewilligungen und erteilte Bescheide gilt, dass bescheidrelevante Informationen aktualisiert werden müssen und ein entsprechender Antrag gestellt werden müsste.