Allgemeine Informationen

Hier finden sie die notwendigen Formulare für Anträge, Anzeigen usw.

Mit der Einführung von RAT ab 14. Juli 2025 müssen Eingaben an die Behörde über das Kundenportal/RAT durchgeführt werden.
Anträge für Betriebsfunk, Richtfunk, Flugfunk, Schiffsfunk, Amateurfunk sind über RAT verfügbar.
Für den Einstieg ist für Privatpersonen ein Zugang via ID-Austria, sowie für Unternehmen ein Zugang über das Unternehmens-Service-Portal (USP) vorgesehen.

Anträge für Prüfungen oder Anzeigen für Werbe-Mail, Werbe-SMS, Werbe-Fax, unerbetene Anrufe oder auch Eventbewilligungen können nach wie vor über die entsprechenden Links heruntergeladen werden.

Alle Formulare senden Sie bitte an:

Fernmeldebüro
Fernmeldebehörde Republik Österreich
Radetzkystraße 2
1030 Wien

email: office@fb.gv.at

 

Bitte beachten Sie:
Bei Eingaben, die an das Fernmeldebüro gerichtet sind, werden Gebühren verrechnet.
Die Gebühr besteht aus der Eingabegebühr und der Gebühr nach der  Telekommunikationsgebührenverordnung [TKGV]. Die Eingabegebühr für die Anzeige beträgt 21,00 Euro, für Beilagen beträgt die Gebühr 6,00 Euro je Bogen, jedoch höchstens 36,00 Euro je Beilage. 
Die Details sind im Rechtsinformationssystem des Bundes [RIS] tagesaktuell unter https://www.ris.bka.gv.at/ einsehbar..