Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fb.gv.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut, Screenreader lesen daher den Bildpfad vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • Auf der Startseite fehlen Überschriften und Landmarks zur Strukturierung des Inhalts (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • Bei 200% Zoom bzw. bei Auflösung von 1024px ist auf den meisten Seiten kein mobiles Menü verfügbar (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern).
  • Die Informationen im Organigramm liegen nicht als Textalternative vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes).
  • Bei 400% Zoom nimmt der Seitenheader mehr als die Hälfte des Bildschirms ein (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 Umbruch).
  • Die Seite verfügt über keine Skiplinks (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 Umgehen von Elementgruppen).
  • Wegen fehlender Alternativtexte haben manche Links keinen sinnvollen Linktext (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Zweck eines Links (im Kontext)).
  • Die Suche funktioniert nicht (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.5 Alternative Zugangswege).
  • Die Sprachaufzeichnung der Seiten ist nicht korrekt (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.1 Sprache).
  • WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht korrekt verwendet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Auf der Website werden Dokumente (PDF- und Office-Dokumente) zum Download angeboten, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. März 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu­gäng­lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im März 2021.

Überprüft wurden:

  • Startseite
    https://kunden-portal.bmlrt.gv.at/at.lfrz.cmsauthor9/fmb/
  • Organigramm
    https://kunden-portal.bmlrt.gv.at/at.lfrz.cmsauthor9/fmb/Organisation/Organigramm.html
  • Galerie
    https://kunden-portal.bmlrt.gv.at/at.lfrz.cmsauthor9/fmb/Organisation/fotos.html
  • Binnenschifffahrtsfunk
    https://kunden-portal.bmlrt.gv.at/at.lfrz.cmsauthor9/fmb/Funk/binnenschifffahrtsfunk/binnenschifffahrtsfunk-seefunk.html
  • Markt
    https://kunden-portal.bmlrt.gv.at/at.lfrz.cmsauthor9/fmb/Markt.html

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@fb.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website https://fb.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Fernmeldebüro
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: office@fb.gv.at

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren