Allgemeiner Überblick über RAT

 

Die Telekommunikationsgebührenverordnung 2025 (TKGV) bringt grundlegende Änderungen in der Gebührenstruktur für Funkanlagen in Österreich. Dieses Dokument dient dazu, den Zweck der neuen Regelung zu erklären, die praktische Umsetzung zu erleichtern, häufige Fragen zu beantworten und Unsicherheiten zu beseitigen.

Für wen ist dieses Dokument gedacht?

  • Unternehmen und Organisationen mit Funkbewilligungen (z. B. Betriebsfunk, Richtfunk, Amateurfunk)
  • Bürger*innen, die eine Funklizenz beantragen oder verlängern wollen
  • Key User, die als Schnittstelle zur Behörde fungieren
  • Sachbearbeiter*innen und Fachabteilungen
  • Techniker*innen und Dienstleister im Telekommunikationsbereich

Überblick: Was ändert sich mit 14.07.2025?

  • Neues Gebührenmodell: Verrechnung nach Spektrum (Bandbreite x Gebiet x Frequenzkategorie)
  • Elektronische Antragstellung über RAT (mit E-ID für günstigere Eingabe- und Beilage-Gebühren)
  • Keine nachträglichen Teilverzichte mehr möglich
  • Neue Anträge ab 14.07. ausschließlich im neuen System
Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Antragstellung (How-to)

Schritt 1: Vorbereitung

Klären, welche Frequenzen benötigt werden (Wunschfrequenz, Bereich, Bandbreite)
Gebietsklasse definieren (sublokal, lokal, regional, überregional) über die Angabe von Einsatzgebieten
Alle erforderlichen technischen Daten bereithalten

Schritt 2: Antrag im RAT-System einreichen

Zugang via Unternehmensserviceportal (USP) und ID-Austria für Privatpersonen
Richtige Antragsart wählen (z. B. Betriebsfunk, Richtfunk, Amateurfunk)
Vollständige Dateneingabe – Behörde kann Kommunikationsmodul nutzen für Änderungen oder um Zusatzinformationen und -dokumente nachzufordern

Schritt 3: Gebührenberechnung

Automatische Kalkulation im System
Bei Fehlern oder Sonderfällen: manuelle Nachbearbeitung durch Behörde

Schritt 4: Bescheid im Kundenkonto abrufen

Digitale Zustellung möglich
Bei Problemen: Kommunikation über RAT-Kommunikationsmodul
Antragsarten und ihre Besonderheiten

Welche Anträge kann ich in RAT stellen?

Amateurfunk
Amateurfunk-Antrag für Privatpersonen und Klubfunkstellen
Voraussetzungen: Amateurfunk-Prüfung

Gebührenkalkulation:
– Einmalige Gebühr für 10 Jahre

Bescheiderstellung:
– Bescheide mit Vorlagen und Ausfertigung bzw. Zustellung online und postalisch

Schiffsfunk

Der Schiffsfunkantrag bezieht sich auf die Bewilligung für Funkanlagen auf Schiffen. Die Funkanlagen dürfen nur mit Funkerprüfungszeugnis betrieben werden. Uferfunkstellen im Schiffsfunk sind Sonderfälle im Betriebsfunk

Die Vergebührung hängt vom Einsatzgebiet und der Art des Schiffs ab
Voraussetzungen: Seebrief bzw. Zulassungsbescheid

Gebührenkalkulation:
– Einmalige Gebühr für 10 Jahre
– Keine Saisonalität

Bescheiderstellung:
– Bescheide mit Vorlagen und hohem Detailgrad an technischen Informationen

Flugfunk

Der Flugfunkantrag bezieht sich auf die Bewilligung für Funkanlagen an Board von Luftfahrzeugen. Die Funkanlagen dürfen nur mit Funkerprüfungszeugnis betrieben werden.

Die Vergebührung hängt von der Art des Luftfahrzeugs ab
Voraussetzungen: Eintragungsschein bzw. Reservierungsbestätigung

Gebührenkalkulation:
– Einmalige Gebühr für 10 Jahre
– Keine Saisonalität

Bescheiderstellung:
– Bescheide mit Vorlagen und hohem Detailgrad an technischen Informationen

Mobilfunk

Voraussetzung: Bescheid der Frequenzzuteilung durch die zuständige Regulierungsbehörde (RTR)

Gebührenkalkulation:
– § 10 TKGV

Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligungsbescheid wird durch das FB ausgestellt; Frequenzzuteilung muss durch Regulierungsbehörde vorab vorliegen

Nach Erteilung der Bewilligung: Alle betriebenen Funkanlagen müssen einmal im Quartal per Dateiupload gemeldet werden

Richtfunk mit Blockzuteilung

Voraussetzung: Nachweis der erteilten Blockvormerkung durch die Behörde

Gebührenkalkulation:
– § 9 nach Einstufung der Frequenzblöcke & Bandbreite

Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligungs- und Frequenzzuteilungsbescheid

Nach Erteilung der Bewilligung: Alle betriebenen Funkanlagen müssen einmal im Quartal per Dateiupload gemeldet werden

Richtfunk (P2P)

Jede Richtfunkstrecke ist einzeln zu beantragen; Passive Umlenker/Reflektoren können berücksichtigt werden; die Anträge müssen gem. VO Funk den Angaben in der anwendbaren Funkschnittschnittbeschreibung entsprechen

Gebührenkalkulation:
– Jede Richtfunkstrecke wird als „sublokales“ Einsatzgebiet gewertet; Betrieb: duplex sowie Umlenker/Reflektoren erzeugen zusätzliche Strecken

Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligungs- und Frequenzzuteilungsbescheid mit technischen Anlageblättern

Betriebsfunk

Zu den Anwendungen im Betriebsfunk zählen u.a. Sprechfunk, Datenfunk, Personenruf und Bündelfunk. Die Anzeige von Funkanlagen gem. §33 TKG 2021 werden weiterhin über den bisher verfügbaren Onlinedienst abgewickelt.

Die Anträge zum Betriebsfunk müssen gem. VO Funk den Angaben in der anwendbaren Funkschnittschnittbeschreibung entsprechen

Gebührenkalkulation:
– § 9 nach Einstufung der Frequenz, Bandbreite und Einsatzgebiet

Einsatzgebiete müssen geographisch zusammenhängend sein

Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligung und Frequenzzuteilung als separate Bescheide mit technischen Anlageblättern