Allgemeiner Überblick über RAT
Die Telekommunikationsgebührenverordnung 2025 (TKGV) bringt grundlegende Änderungen in der Gebührenstruktur für Funkanlagen in Österreich. Dieses Dokument dient dazu, den Zweck der neuen Regelung zu erklären, die praktische Umsetzung zu erleichtern, häufige Fragen zu beantworten und Unsicherheiten zu beseitigen.
Für wen ist dieses Dokument gedacht?
- Unternehmen und Organisationen mit Funkbewilligungen (z. B. Betriebsfunk, Richtfunk, Amateurfunk)
- Bürger*innen, die eine Funklizenz beantragen oder verlängern wollen
- Key User, die als Schnittstelle zur Behörde fungieren
- Sachbearbeiter*innen und Fachabteilungen
- Techniker*innen und Dienstleister im Telekommunikationsbereich
Überblick: Was ändert sich mit 14.07.2025?
- Neues Gebührenmodell: Verrechnung nach Spektrum (Bandbreite x Gebiet x Frequenzkategorie)
- Elektronische Antragstellung über RAT (mit E-ID für günstigere Eingabe- und Beilage-Gebühren)
- Keine nachträglichen Teilverzichte mehr möglich
- Neue Anträge ab 14.07. ausschließlich im neuen System
Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Antragstellung (How-to)
Schritt 1: Vorbereitung
Klären, welche Frequenzen benötigt werden (Wunschfrequenz, Bereich, Bandbreite)
Gebietsklasse definieren (sublokal, lokal, regional, überregional) über die Angabe von Einsatzgebieten
Alle erforderlichen technischen Daten bereithalten
Schritt 2: Antrag im RAT-System einreichen
Zugang via Unternehmensserviceportal (USP) und ID-Austria für Privatpersonen
Richtige Antragsart wählen (z. B. Betriebsfunk, Richtfunk, Amateurfunk)
Vollständige Dateneingabe – Behörde kann Kommunikationsmodul nutzen für Änderungen oder um Zusatzinformationen und -dokumente nachzufordern
Schritt 3: Gebührenberechnung
Automatische Kalkulation im System
Bei Fehlern oder Sonderfällen: manuelle Nachbearbeitung durch Behörde
Schritt 4: Bescheid im Kundenkonto abrufen
Digitale Zustellung möglich
Bei Problemen: Kommunikation über RAT-Kommunikationsmodul
Antragsarten und ihre Besonderheiten
Welche Anträge kann ich in RAT stellen?
Amateurfunk
Amateurfunk-Antrag für Privatpersonen und Klubfunkstellen
Voraussetzungen: Amateurfunk-Prüfung
Gebührenkalkulation:
– Einmalige Gebühr für 10 Jahre
Bescheiderstellung:
– Bescheide mit Vorlagen und Ausfertigung bzw. Zustellung online und postalisch
Schiffsfunk
Der Schiffsfunkantrag bezieht sich auf die Bewilligung für Funkanlagen auf Schiffen. Die Funkanlagen dürfen nur mit Funkerprüfungszeugnis betrieben werden. Uferfunkstellen im Schiffsfunk sind Sonderfälle im Betriebsfunk
Die Vergebührung hängt vom Einsatzgebiet und der Art des Schiffs ab
Voraussetzungen: Seebrief bzw. Zulassungsbescheid
Gebührenkalkulation:
– Einmalige Gebühr für 10 Jahre
– Keine Saisonalität
Bescheiderstellung:
– Bescheide mit Vorlagen und hohem Detailgrad an technischen Informationen
Flugfunk
Der Flugfunkantrag bezieht sich auf die Bewilligung für Funkanlagen an Board von Luftfahrzeugen. Die Funkanlagen dürfen nur mit Funkerprüfungszeugnis betrieben werden.
Die Vergebührung hängt von der Art des Luftfahrzeugs ab
Voraussetzungen: Eintragungsschein bzw. Reservierungsbestätigung
Gebührenkalkulation:
– Einmalige Gebühr für 10 Jahre
– Keine Saisonalität
Bescheiderstellung:
– Bescheide mit Vorlagen und hohem Detailgrad an technischen Informationen
Mobilfunk
Voraussetzung: Bescheid der Frequenzzuteilung durch die zuständige Regulierungsbehörde (RTR)
Gebührenkalkulation:
– § 10 TKGV
Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligungsbescheid wird durch das FB ausgestellt; Frequenzzuteilung muss durch Regulierungsbehörde vorab vorliegen
Nach Erteilung der Bewilligung: Alle betriebenen Funkanlagen müssen einmal im Quartal per Dateiupload gemeldet werden
Richtfunk mit Blockzuteilung
Voraussetzung: Nachweis der erteilten Blockvormerkung durch die Behörde
Gebührenkalkulation:
– § 9 nach Einstufung der Frequenzblöcke & Bandbreite
Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligungs- und Frequenzzuteilungsbescheid
Nach Erteilung der Bewilligung: Alle betriebenen Funkanlagen müssen einmal im Quartal per Dateiupload gemeldet werden
Richtfunk (P2P)
Jede Richtfunkstrecke ist einzeln zu beantragen; Passive Umlenker/Reflektoren können berücksichtigt werden; die Anträge müssen gem. VO Funk den Angaben in der anwendbaren Funkschnittschnittbeschreibung entsprechen
Gebührenkalkulation:
– Jede Richtfunkstrecke wird als „sublokales“ Einsatzgebiet gewertet; Betrieb: duplex sowie Umlenker/Reflektoren erzeugen zusätzliche Strecken
Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligungs- und Frequenzzuteilungsbescheid mit technischen Anlageblättern
Betriebsfunk
Zu den Anwendungen im Betriebsfunk zählen u.a. Sprechfunk, Datenfunk, Personenruf und Bündelfunk. Die Anzeige von Funkanlagen gem. §33 TKG 2021 werden weiterhin über den bisher verfügbaren Onlinedienst abgewickelt.
Die Anträge zum Betriebsfunk müssen gem. VO Funk den Angaben in der anwendbaren Funkschnittschnittbeschreibung entsprechen
Gebührenkalkulation:
– § 9 nach Einstufung der Frequenz, Bandbreite und Einsatzgebiet
Einsatzgebiete müssen geographisch zusammenhängend sein
Bescheiderstellung:
– Betriebsbewilligung und Frequenzzuteilung als separate Bescheide mit technischen Anlageblättern