Binnenschifffahrtsfunk und Seefunkdienst - Antrag Bewilligungen

Hier finden Sie Antrag und Ausnahmebewilligungen für den Binnenschiffsfunk und Seefunkdienst.

Binnenschifffahrtsfunk

Der Binnenschifffahrtsfunk ist ein beweglicher Sprechfunkdienst auf Wasserstraßen im Frequenzbereich 156,025 - 157,425/160,625 - 162,025 MHz und ermöglicht die Herstellung von Funkverbindungen für bestimmte Zwecke auf vereinbarten Kanälen und nach einem vereinbarten Betriebsverfahren und umfasst die Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information, Schiff - Hafen, Funkverkehr an Bord.

Seefunkdienst

Der Seefunkdienst ist ein Funkdienst zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen oder zwischen Seefunkstellen oder zwischen zugeordneten Funkstellen für den Funkverkehr an Bord.

Funkdienst

Ein „Funkdienst“ (Radiocommunication Service) ist einen Dienst, der die Übermittlung, die Aussendung und/oder den Empfang von Funkwellen für bestimmte Zwecke des Fernmeldeverkehrs umfasst.

Antragsformular

  • Antragsformular für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schiffsfunkstelle an Bord eines Schiffes.