Amateurfunkdienst
Der Amateurfunkdienst (Amateur Service) ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird.
Aktuelle Information des Fernmeldebüros
-
Information für den Amateurfunkdienst,
Ablauf der Bewilligungen gemäß § 212 Abs. 8 Z.1 TKG 2021
Informationen für jene Amateurfunker/innen, deren bisher unbefristete Amateurfunkbewilligung gemäß § 212 Abs. 8 Z 1 TKG 2021 erlöschen:
Jeder betroffene Amateurfunker, dessen Amateurfunkbewilligung gemäß § 212 Abs. 8 Z 1 TKG 2021 mit 31.12.2024 erlischt (Amateurfunkbewilligungen, die vor Ablauf des Tages der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2018 erteilt wurden und die in einem Jahr erteilt wurden, dessen ziffernmäßige Bezeichnung mit den Ziffern „7“ oder „6“ endet, erlöschen mit 31. Dezember 2024), wird von der Fernmeldebehörde ab Ende August 2024 schriftlich informiert.
Dem Amateurfunker wird dabei die Möglichkeit geboten, auf seine bisherige unbefristete Amateurfunkbewilligung zu verzichten und gleichzeitig einen Neuantrag zu stellen, damit ein ununterbrochener Funkdienst auch nach dem 31.12.2024 möglich ist.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -
Information des Fernmeldebüros zur Änderung der Frequenznutzungsverordnung (FNV) BGBl. II Nr. 63 in Bezug auf Anlage 4 FNV und der Anwendung „High Power“ auf Funkamateure
Link zur Information zu "High Power" -
Stellungnahme des Fernmeldebüros als Fernmeldebehörde der Republik Österreich zu Artikel „Was tun wenn der Blackout kommt? Krisenstimmung im Herbst“, veröffentlicht in der Vereinszeitschrift QSP Nr. 09/2022, Seite 25
Link zur Stellungnahme
Wer kann Funkamateur werden?
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus wirtschaftlichem Interesse befassen.
Für die Ausübung des Amateurfunkdienstes benötigen Sie eine entsprechende Bewilligung. Diese wird auf Antrag Personen ausgestellt, die
-
das 14. Lebensjahr vollendet haben und
-
die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Amateurfunkprüfung
Die Amateurfunkprüfung umfasst folgende Prüfungsgegenstände: Rechtliche Bestimmungen, Betrieb und Fertigkeiten und Technische Grundlagen. Es ist auch eine zusätzliche Prüfung in Morsetelegraphie möglich.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem folgenden Link
Link zur Amateurfunkprüfung
Antragsformulare
- Formulare für den Amateurfunkdienst in fernmeldebehördlichen Verfahren.
Rechtsgrundlage
Gesetzliche Grundlagen für die Ausübung des Amateurfunkdienstes in Österreich sind:
Rufzeichenliste österreichischer Amateurfunkstellen
- Rufzeichenliste österreichischer Amateurfunkstellen gemäß § 150 des Telekommunikationsgesetzes. (Stand 01.10.2024), die Verwendung dieser Liste ist gemäß § 150 Abs. 4 TKG 2021 ausschließlich nur zum Zwecke des Amateurfunkdienstes zulässig.