Amateurfunkdienst

Der Amateurfunkdienst (Amateur Service) ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird.

Aktuelle Information des Fernmeldebüros

  • Information des Fernmeldebüros zur Änderung der Frequenznutzungsverordnung (FNV) BGBl. II Nr. 63 in Bezug auf Anlage 4 FNV und der Anwendung „High Power“ auf Funkamateure

    Link zur Information zu "High Power"

  • Stellungnahme des Fernmeldebüros als Fernmeldebehörde der Republik Österreich zu Artikel „Was tun wenn der Blackout kommt? Krisenstimmung im Herbst“, veröffentlicht in der Vereinszeitschrift QSP Nr. 09/2022, Seite 25

    Link zur Stellungnahme

Wer kann Funkamateur werden?

Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus wirtschaftlichem Interesse befassen.

Für die Ausübung des Amateurfunkdienstes benötigen Sie eine entsprechende Bewilligung. Diese wird auf Antrag Personen ausgestellt, die

  • das 14. Lebensjahr vollendet haben und

  • die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Amateurfunkprüfung

Die Amateurfunkprüfung umfasst folgende Prüfungsgegenstände: Rechtliche Bestimmungen, Betrieb und Fertigkeiten und Technische Grundlagen. Es ist auch eine zusätzliche Prüfung in Morsetelegraphie möglich.

Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem folgenden Link
Link zur Amateurfunkprüfung

Antragsformulare

  • Formulare für den Amateurfunkdienst in fernmeldebehördlichen Verfahren.

Rechtsgrundlage

Gesetzliche Grundlagen für die Ausübung des Amateurfunkdienstes in Österreich sind:

Rufzeichenliste österreichischer Amateurfunkstellen