Einführung von RAT (Radio Administration Tool)
Am 05.12.2024 wurde die Telekommunikationsgebührenverordnung 2025 (TKGV 2025) im Bundesgesetzblatt kundgemacht, siehe BGBl. II Nr. 356/2024 und diese tritt am 14. Juli 2025 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die bisherige Vergebührung von Funkanlagen nach den jeweiligen Stückzahlen und wird von einer sogenannten Spektrumsvergebührung abgelöst.
Diese Änderung der Vergebührung stellt auch für das Fernmeldebüro eine Herausforderung dar, da das gesamte Bewilligungsverfahren neu zu organisieren ist. Um den Anforderungen gerecht zu werden, wurde ein neues System zur Verwaltung von Bewilligunganträgen in Auftrag gegeben. Das Radio Administration Tool, kurz RAT, löst damit das alte System der Verwaltung von Bewilligungen ab.
Ziele von RAT sind unter anderem:
- eine zeitgemäße moderne Bundesverwaltung
- eine vollelektronische Verarbeitung von Bewilligungen über ein WEB-Portal
Damit wird u.a. auch dem Ziel der österreichischen Bundesregierung Rechnung getragen.
„…Österreich wird im Global Innovation Index und im European Innovation Scoreboard eine führende Position einnehmen und sich langfristig als europäisches Zentrum für Innovation und Digitalisierung etablieren…
…um Staat, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen künftig mittels digitaler Lösungen zu entlasten, wird die Erstellung einer nutzerfreundlichen Plattformstrategie forciert… .“
Weitere Ziele von RAT:
- Werkzeug zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Behörde
- Kundeninformation unter Verwendung von „state of the art“ Technologien
- Elektronisches Einbringen der Daten ermöglichen
- Automatische Vorprüfung bei Eingabe- Automatische Analyse der technischen Daten- Elektronische Übermittlung des Bescheides / der Bewilligung
Mit der Einführung von RAT ab 14. Juli 2025 müssen Eingaben an die Behörde über das Kundenportal/RAT durchgeführt werden. Für den Einstieg ist für Privatpersonen ein Zugang via ID-Austria, sowie für Unternehmen ein Zugang über das Unternehmens-Service-Portal (USP) vorgesehen.
Anfragen ersuchen wir ausschließlich an rat@fb.gv.at zu richten!