Landmobiler Dienst

Ein „Landfunkdienst“ ist ein Funkdienst zwischen ortsfesten und beweglichen Landfunkstellen oder zwischen beweglichen Landfunkstellen.

Betriebsfunkverordnung

Zur Sicherstellung einer effektiven und angemessenen Nutzung des Funkspektrums und zur Vermeidung von funktechnischen Störungen werden in dieser Verordnung Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen des festen Funkdienstes und des nicht öffentlichen beweglichen Landfunkdienstes im Bereich von 29,7 bis 470 MHz festgesetzt.
Veröffentlicht im BGBl.II Nr. 264/2004

 

FB-Letter 13_2022_01

Schutz stationärer Peilanlagen
Fernmeldebehörden haben durch geeignete Maßnahmen eine effiziente und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums zu gewährleisten (Funküberwachung), überprüfen bewilligte Funkanlagen und forschen illegal betriebene Funkanlagen sowie Quellen schädlicher Störungen aus. Für diese Zwecke sind im gesamten österreichischen Bundesgebiet stationäre Peilanlagen im Einsatz.