Flugfunk
Um am Flugfunkdienst teilzunehmen benötigen Sie eine österreichische Flugfunkprüfung oder ein anerkanntes ausländisches Prüfungszeugnis.
Die Fernmeldebehörde nimmt Flugfunkprüfungen ab.
Die Ausstellung eines Funker-Zeugnisses kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen.
Anerkennung eines ausländischen Flugfunkzeugnisses:
Antragsformular „Link zum Anerkennungsformular“,
Kontakt: Stefan Gschwendt, Tel.Nr.: 01/51433-50 6118, Mail: stefan.gschwendt@bmf.gv.at
Prüfungsgegenstände der Flugfunkprüfung:
Praktisches Prüfungsbeispiel im Bereich Sprechfunk
Übersetzungstext bei AFZ und EFZ
Theoretische Kenntnisse in den Bereichen „Rechtliche Bestimmungen, Sonderbestimmungen, Technische Kenntnisse“
Arten von Flugfunkzeugnissen:
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst (AFZ)
berechtigt zu Sprechfunk in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luft-Fahrzeugerdfunkstellen und bei Bodenfunkstellen für Piloten die nach Instrumentenflugregeln (IFR) operieren
- Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst (EFZ)
berechtigt Sprechfunk in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen für Piloten, die nach Sichtflugregeln (VFR) operieren
- Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst (BFZ)
berechtigt Sprechfunk für den Binnenflugfunk (das heißt nur in Österreich) in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen für Piloten, die nach Sichtflugregeln (VFR) operieren
Erforderliche Kenntnisse für eine Flugfunkprüfung
Der notwendige Kenntnisumfang ist allgemein in der Verordnung „FZV“ umschrieben.
Die Kenntnisse sind im Selbststudium zu erwerben. Die Fernmeldebehörde organisiert keine Kurse. Bezüglich eines privaten Kursangebotes informieren Sie sich bitte im Internet.
Fragenkatalog
siehe ….. LINK zum Fragenkatalog ….
Die Sprechfunkverfahren für den beweglichen Flugfunkdienst werden von der Austro Control (ACG) veröffentlicht und sind auf der Homepage der ACG abrufbar. Das aktuelle AIC A 8/24 ist mit 31. Oktober 2024 in Kraft getreten und unter folgenden Link abrufbar.
Link zum AIC A 8/24
Allgemeine Informationen zur Phraseologie sind unter folgendem Link verfügbar:
Link zur Phraseologie
Ergänzungsprüfungen - Aufstocker:
Recht und Sonderbestimmungen – es werden nur jene Fragen geprüft, die beim ursprünglichen Funkzeugnis noch nicht abgefragt wurden.
Technik – beim Aufstocken werden nur jene Fragen geprüft, die im Fragenkatalog mit (A) ausgewiesen sind.
Wiederholungsprüfungen
Wird eine Prüfung nicht erfolgreich bestanden, kann eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Diese umfasst alle Gegenstände.
Der Antritt zu einer Wiederholungsprüfung ist in derselben Kategorie erst nach 3 Monaten zulässig. Die Anmeldung zu einer Prüfung einer anderen Kategorie ist zum nächsten freien Termin möglich.
Anmeldung zur Prüfung:
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Antragsformular
- 2 Passfotos
- Geburtsurkunde (Kopie)
Bitte melden Sie sich rechtzeitig mit dem Antragsformular zur Prüfung an.
Sie können einen Prüfungsort aussuchen.
Schicken Sie uns die Anmeldungen bitte mit der Post an den gewünschten Prüfungsort. Die Adressen befinden sich auf dem Antragsformular. Wir benötigen zur Ausstellung der Lizenz Antragsformular, Originalfotos (Passfotos – keine Farbkopien! Größe zirka 3,5 x 4 cm, Brustbild, Hochformat, ohne Kopfbedeckung) sowie Geburtsurkunde (Kopie). Sie können uns diese Unterlagen gerne vorab per email zur Reservierung des Termins übermitteln.
Ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie eine Einladung mit Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung. Wenn Sie diese Einladung per email erhalten wollen, kreuzen Sie bitte die Einverständniserklärung am Formular an.
Sollten Sie zur Prüfung nicht antreten können, ersuchen wir Sie um Mitteilung.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung ist kostenpflichtig (§ 82 Abs. 1c TKG).
Prüfungstermine:
Prüfungstermine orientieren sich an der Nachfrage an den jeweiligen Prüfungsorten.
Prüfungsort:Flugfunkprüfungen werden grundsätzlich am Sitz der Fernmeldebehörde in Wien abgehalten.
Es finden zusätzlich Prüfungen in den Bundesländern an den Niederlassungen unserer Dienststellen statt.
Wien, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 86, 8010 Graz
Innsbruck, Valiergasse 60, 6020 Innsbruck
Prüfungskosten:
116,04 Euro (Prüfungsgebühr inkl. Eingabegebühr für jede Kategorie)
94,24 Euro (Ergänzungsprüfung - Prüfungsgebühr inkl. Eingabegebühr)
14,30 Euro Zeugnisgebühr - nach erfolgter Prüfung für die Ausstellung des Zeugnisses
Prüfungsablauf:
Zuhörer:
Die Prüfung ist öffentlich. Sie können gerne als Zuhörer bei Prüfungen teilnehmen.
Die Teilnahme an Prüfungen im Fernmeldebüro als Zuhörer ist von den örtlichen Gegebenheiten und Kapazitäten abhängig. Ein Zutritt als Zuhörer ist ausnahmslos nur mittels Terminvergabe möglich. Bitte informieren sie sich vorher beim Fernmeldebüro.
Am Standort 1030 Wien, Radetzkystraße 2 gelten besondere Zutrittsbeschränkungen:
Besucherin bzw. Besucher haben sich beim Haupteingang beim Security-Schalter mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren und den Ausweis dort zu hinterlegen. (Bei Verlassen des Gebäudes kann der Ausweis dort abgeholt werden.) Weiters ist die Einladung zur Prüfung vorzuweisen.
Um Ihre Identität bei der Prüfung selbst nachzuweisen, werden Sie ersucht einen 2. Ausweis bei Beginn der Prüfung vorzuweisen. Sollten Sie nur über einen einzigen Ausweis verfügen, wird eine Kopie dieses bei der Security abgegebenen Ausweises akzeptiert.
Prüfer:
Die Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission. Diese besteht aus 2 Prüfern.
Prüfer für Rechtliche Bestimmungen und Technik
Prüfer für Fertigkeiten und Sonderbestimmungen
Durchführung der Prüfung:
Bei einer Prüfung werden max. 4 Kandidaten gleichzeitig geprüft.
An einem Prüfungstermin (Tag) können mehrere derartiger Termine hintereinander stattfinden.
Die Prüfung dauert insgesamt für alle 4 Kandidaten ca. 1 Stunde.
Die Prüfung ist geteilt in einen praktischen Teil und einen Multiple Choice-Test.
Im praktischen Teil wird der Ablauf der Funkkommunikation zwischen Pilot und Flugsicherung mit einem praktischen Beispiel simuliert. Bei den Prüfungen für AFZ bzw. EFZ ist ein englischer Text ins Deutsche zu übersetzen.
Die Prüfungsthemen Recht, Technik und Sonderbestimmungen werden schriftlich mit einem Multiple Choice Test geprüft.
Im Anschluss an die Prüfung wird das Ergebnis verkündet und das Zeugnis ausgefolgt.
FAQ:
Prüfung in Fremdsprache (z.B. englisch)?
NEIN! Amtssprache ist Deutsch. Bei den Prüfungen für AFZ und EFZ erfolgen teilweise die Funkgespräche in englischer Sprache und teilweise in Deutsch. Das BFZ wird nur in deutscher Sprache geprüft.
Der Übersetzungstext ist von englischer Sprache in die deutsche Sprache zu übersetzen. Eine Ausnahme für einen englischsprachigen native-Speaker ist im Gesetz nicht vorhanden. Es muss immer von Englisch ins Deutsche übersetzt werden. Die deutsche Übersetzung wird dann beurteilt.
Beilagen zum Antrag:
Grundsätzlich ist die Kopie der Geburtsururkunde zu übermitteln. Bei ausländischen Antragstellern genügt eine Kopie des Reisepasses.