Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörden gemäß der EU-Richtlinie 2014/53/EU

Information über die der Kommission von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Behörden, welche in ihrem Hoheitsgebiet die Durchführung der Artikel 17 der EU-Verordnung 765/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWGNr. 339/93 des Rates durchführen.

Nationale Aufsichtsbehörden

Sie überwacht in Österreich die Durchführung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG. Für die im Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen - Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG) - vorgesehenen Kontrollaufgaben ist das Fernmeldebüro zuständig.

 

Fernmeldebüro

Fernmeldebehörde zur Vollziehung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG).

Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 71100-654500
E-Mail: office@fb.gv.at

 

Europäische Aufsichtsbehörden

Information zu Aufsichtsbehörde unter der Richtlinie 2014/53/EU die der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten bekanntgegeben wurden.

Europäischen Kommission – Aufsichtsbehörden

Weiterführende Informationen